Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte

Bei einem Verlust oder Diebstahl der eigenen Kreditkarte sollte man umgehend die Sperrung der jeweiligen Karte einleiten.

Dies ist telefonisch schnell und unkompiziert erledigt und man bewahrt sich und das Kreditkarteninstitut so vor einem eventuell noch größeren Schaden.

Mittlerweile gibt es eine einheitliche und aus dem Inland kostenfrei erreichbare Telefonnummer wo Sie schnell und unkompliziert Ihre Kreditkarte, EC-Karte, aber auch ihr Handy sperren lassen können.


Den Service zur Sperrung Ihrer Kreditkarte erreichen Sie im Notfall unter der Rufnummer: 116 116 kostenfrei aus dem deutschen Inland bzw. kostenpflichtig aus dem Ausland unter der Rufnummer 0049 116 116.

Da diese Rufnummer sehr einfach zu merken ist, müssen Sie heute nicht mehr für jede Ihrer einzelnen Kreditkarten, EC-Karten und das Handy eine spezielle Rufnummer für eine mögliche Sperrung merken bzw. mitführen, sondern können dies ganz einfach über diese eine „Notrufnummer“ erledigen.

Informieren Sie die Polizei. Wenn Ihre Karte gestohlen wurde, sollten Sie die Polizei informieren und eine Anzeige erstatten. Dies hilft Ihnen möglicherweise auch bei der Erstattung von Verlusten, die aufgrund des Diebstahls entstehen.

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Sofern Sie die Sorgfaltpfichten einhalten und den Verlust oder Diebstahl der eigenen Kreditkarte unverzüglich melden, sind Sie bei einem eventuellen Missbrauch der abhanden gekommenen Kreditkarte nur bis zur einer in Deutschland gesetzlich festgelegten Haftungsgrenze über 50,- Euro verantwortbar zu machen.

Überprüfen Sie Ihre Kontobewegungen. Sobald Ihre Karte gesperrt ist, sollten Sie Ihre Kontobewegungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass keine unerwünschten Transaktionen getätigt werden.

Für den durch Verlust und Missbrauch der Kreditkarte entstandenen Schaden kann der Karteninhaber nur dann in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden wenn man ihm nachweisen kann das er den Missbrauch durch grobe Fahrläßigkeit begünstigt hat.

Aus diesem Grund sollten Sie den Verlust oder Diebstahl ihrer Kreditkarte, EC-Karte oder auch ihres Handy immer unverzüglich melden, damit man ihnen im Zweifelsfall nicht vorwerfen kann Sie wären Ihren Pflichten nicht nachgekommen.